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Das Amtsgericht Bonn verurteilt die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2.200,00 EUR nebst Zinsen im Rahmen des Diesel-Abgasskandals. Der Anspruch resultiert aus dem Vorhandensein eines Thermofensters in einem VW T5 Multivan, welches die Abgasrückführung in bestimmten Temperaturbereichen graduell verringert oder vollständig abschaltet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |