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Zur Frage der Verkehrssicherungspflichtverletzung einer Stadt, wenn ein Gullydeckel von Unbekannten unbefugt aus der Fassung gehoben auf die Fahrbahn gelegt wird. Ein solcher Fall kann als höhere Gewalt auch die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz ausschließen. (Leitsätze des Gerichts) |