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Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Rückabwicklung eines PKW-Kaufvertrages und Schadensersatz ist zurückzuweisen, wenn der beabsichtigten Klage die erforderliche Aussicht auf Erfolg fehlt. Ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages scheitert, wenn kein wirksamer Rücktritt vorliegt, da die gemäß § 323 Abs. 1 Nr. 1 BGB erforderliche Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung fehlt. Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB lag in der vorliegenden Konstellation nicht vor. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |