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Eine vereinbarte Haftungsreduzierung (Selbstbehalt) im Mietvertrag entfällt nicht wegen grober Fahrlässigkeit, wenn der Mieter eine Handyhalterung unsachgemäß anbringt oder reflexartig versucht, diese aufzufangen. Auch eine Obliegenheitsverletzung durch fehlende Polizeibenachrichtigung führt nicht zum Entfall der Haftungsreduzierung, wenn der Mieter den Kausalitätsgegenbeweis erbringt, dass die Obliegenheitsverletzung keinen Einfluss auf die Schadens- und Verschuldensfeststellung hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |