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Einem Widerrufsrecht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag zur Kfz-Finanzierung kann der Einwand der Verwirkung entgegenstehen, insbesondere wenn nach Ablösung des Darlehens die Sicherheiten freigegeben wurden. Dem Zahlungsantrag des Klägers kann zudem der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen, wenn das finanzierte Fahrzeug nach Widerrufserklärung und Rückabwicklung des Darlehens veräußert wird und dadurch die Rechtsposition des Darlehensgebers eingeschränkt wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |