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Ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz im sogenannten 'Abgasskandal' besteht nicht, wenn dem Kläger unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Schaden entstanden ist, insbesondere wenn ein etwaiger Minderwert durch ein Software-Update und die Anrechnung von Restwert und Nutzungsvorteilen entfallen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |