|
Die Erteilung einer weiteren Genehmigung zur Durchführung des Gelegenheitsverkehrs mit einer Taxe nach § 47 PBefG kann abgelehnt werden, wenn ein Gutachten nach § 13 Abs. 4 PBefG die Existenzfähigkeit des Taxengewerbes als gefährdet ansieht und von der Erteilung weiterer Genehmigungen abrät. Die Schwerbehinderteneigenschaft des Antragstellers führt nicht zu einem automatischen Anspruch auf eine zusätzliche Konzession, wenn die Funktionsfähigkeit des Gewerbes beeinträchtigt wäre. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |