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Die Bestimmungen des ungarischen Rechts über die Erhebung einer Straßenmaut verstoßen auch hinsichtlich der für die Angabe eines falschen Länderkennzeichens in der ungarischen Mautverordnung getroffenen Regelungen nicht gegen den deutschen ordre public (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. September 2022 - XII ZR 7/22, NJW 2022, 3644). 18 23 (Leitsätze des Gerichts) |