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Das Amtsgericht Essen verurteilte den Angeklagten A wegen Betruges in vierzehn Fällen, davon in vier Fällen versucht und in sechs Fällen in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung, unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Mannheim vom 11.12.2012 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Die Angeklagte B wurde wegen Betruges in sechs Fällen, davon in vier Fällen versucht, jeweils in Tateinheit mit Urkundenfälschung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |