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Eine auf den Anspruchsgrund bezogene Revisionszulassung erfasst alle Anspruchsvoraussetzungen und Einwendungen, die für den Erlass eines gedachten Grundurteils hätten erledigt werden müssen. Dies gilt auch für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten als eigenständige Schadensposition, deren Erstattungsfähigkeit die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der anwaltlichen Tätigkeit aus ex-ante-Sicht des Geschädigten voraussetzt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |