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Der Angeklagte ist der gefährlichen Körperverletzung schuldig, weil er der Geschädigten unbemerkt MDMA in ihr Getränk mischte und dabei eine erhebliche Gesundheitsschädigung billigend in Kauf nahm. Das verabreichte MDMA führte zu einem stark gesteigerten Bedürfnis nach körperlicher Nähe und einer Empathiesteigerung, wodurch die Geschädigte, die dies ohne den Einfluss der Droge nicht gewollt hätte, Oralverkehr mit dem Angeklagten hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |