|
Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet. Bei dem Beschuldigten wurde eine paranoide Schizophrenie, eine Neigung zu extremen Impuls- und Aggressionsausbrüchen, Rauschmittelmissbrauch und eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |