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Das Landgericht Duisburg hat den Rechtsstreit ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vorgelegt. Die Fragen betreffen die Definition und Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen sowie die Beweislastverteilung in Schadensersatzprozessen gegen Fahrzeughersteller. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |