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Das Landgericht Essen hat einen Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht einer Stadt im Zusammenhang mit herabgestürzten Baumteilen auf ein Fahrzeug abgewiesen. Die Beklagte hatte vorgetragen, dass das Abbrechen des Astes mit zumutbaren Mitteln im Voraus nicht erkennbar gewesen sei und der Baum sich in einem guten Zustand befunden habe. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |