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Das Landgericht Bochum hat eine Klage auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen Neufahrzeugs abgewiesen. Die Entscheidung betrifft die Frage der Kenntnis des Klägers von der Betroffenheit seines Fahrzeugs durch einen KBA-Rückruf und ein Software-Update im Hinblick auf die Verjährung der Ansprüche. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |