BGH v. 31.01.2002:
Zur Garantenstellung und Garantenpflicht bei arbeitsteiliger Beseitigung einer Gefahrenquelle im schienengebundenen Verkehr (Wuppertaler Schwebebahn).
BGH v. 06.03.2008:
Zur Garantenstellung und Garantenpflicht des Mitarbeiters einer Kfz-Werkstatt in Bezug auf Gefahren, die aus technischen Mängeln eines seiner Kontrolle unterliegenden Fahrzeugs bei dessen Betrieb erwachsen (im Anschluss an BGH, 31. Januar 2002, 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224).