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Die sog. Umweltprämie für Elektrofahrzeuge ist von der Leistung der Kaskoversicherung nicht in Abzug zu bringen. Es handelt sich bei ihr nicht um einen orts- und marktüblichen Nachlass im Sinne der Versicherungsbedingungen, so dass für deren Anrechnung keine vertragliche Grundlage besteht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |