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Ein Betrug liegt vor, wenn Unfallfahrzeuge, die lediglich notdürftig und unfachmännisch aufbereitet wurden, an Privatkunden unter Vortäuschung einer fachgerechten Reparatur oder Verschweigen des Vorschadens zu einem überhöhten Kaufpreis verkauft werden, um sich und dem Unternehmen dadurch ungerechtfertigte Vermögensvorteile zu verschaffen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |