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Eine Berufung gegen ein Urteil im Diesel-Abgasskandal ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, wenn sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Behauptung unwahrer Angaben zum Thermofenster oder die pauschale Rüge einer Lenkwinkelerkennung begründen ohne substanziierten Vortrag kein objektiv sittenwidriges Verhalten nach § 826 BGB. Ein Anhörungsverfahren oder ein Rückruf von Euro 5-Fahrzeugen stellt kein Indiz für ein objektiv sittenwidriges Verhalten bei einem streitgegenständlichen Euro 6-Fahrzeug dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |