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Der Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Sperre wird für immer angeordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |