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Der Angeklagte wird wegen schweren Bandendiebstahls in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Es wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von € 175.000,00 angeordnet, wobei der Angeklagte mit weiteren Personen als Gesamtschuldner haftet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |