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Die Berufung gegen ein Urteil im Diesel-Abgasskandal ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, wenn das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Eine allgemeine Offenbarungspflicht zum Thermofenster ergibt sich nicht aus BGH, Beschluss vom 19.01.2021, Az.: VI ZR 433/19. Behauptungen zu unwahren Angaben der Beklagten zum Funktionieren der Abgasrückführung bei niedrigen Temperaturen, gestützt auf einen Mustertypengenehmigungsbogen eines anderen Herstellers, sind ersichtlich ins Blaue erfolgt und nicht geeignet, die Behauptung zu untermauern. Ein Anhörungsverfahren in Bezug auf das Emissionsverhalten eines Fahrzeugs stellt allein kein Indiz für ein objektiv sittenwidriges Verhalten dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |