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Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung i.S.d. § 826 BGB durch den Fahrzeughersteller wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen ist nicht ausreichend substantiiert dargelegt, wenn es am erforderlichen Vorsatz hinsichtlich der Unzulässigkeit der verwendeten Motorsteuerung fehlt. Ob eine temperaturabhängige Abgasrückführung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, kann offen bleiben, wenn angesichts unterschiedlicher Rechtsauffassungen und unklaren Wortlauts der Vorschriften die Annahme, es handele sich nicht um eine unzulässige oder allenfalls um eine zulässige Abschalteinrichtung, nicht unvertretbar war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |