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Der Einbau eines Motors vom Typ EA 189 mit einer Abschaltsoftware, die bei Erkennen eines Prüfstandzyklusses in einen anderen Abgasmodus umschaltet, erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der sittenwidrigen Schädigung, wenn die NO x -Grenzwerte im normalen "Straßenabgasmodus" nicht eingehalten werden. Vorsatz und Sittenwidrigkeit der Schädigung waren bei der Beklagten vorhanden, da das Wissen der beherrschenden Konzernmutter über die Person U. H. zugerechnet wird (§ 31 BGB), der nach seiner Tätigkeit bei der Konzernmutter als Vorstandsmitglied zur Beklagten wechselte und dort positives Wissen über die Manipulationen hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |