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Sekundäre Darlegungslast im Zivilprozess




Gliederung:


-   Einleitung
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-   Allgemeines



Einleitung:


Stellt eine Partei im Zivilprozess eine oder auch mehrere Behauptungen auf, aus deren sich, wenn sie denn zuträfen, die Begründetheit der von der Partei geltend gemachten Rechtsposition ergeben könnte, so hängt der Umfang der ihr jeweils obliegenden Substantiierungspflicht u. a. davon ab. inwieweit die behaupteten Tatsachen sich überhaupt in ihrer Wissenssphäre oder in der Wissenssphäre der Gegenpartei abgespielt haben.

Weiterhin spielt für den Umfang der einer Partei obliegenden Darlegungslast eine wichtige Rolle, inwieweit die Partei ihren Primärvortrag mit beweisbaren Umständen belegt oder im Gegenteil einfach aus der Luft gegriffene Behauptungen aufstellt.

Gegen Behauptungen ins Blaue hinein braucht sich die Gegenpartei nicht besonders eingehend zu verteidigen.

Werden die für eine Anspruchsgrundlage nötigen Tatsachen jedoch plausibel und ihrerseits tatsachen- und beweisgestützt vorgetragen, so kann dies gerade dann dazu führen, dass die an sich nicht beweis- und damit auch nicht darlegungsbelastete Gegenpartei prozessual mehr leisten muss als lediglich den Primärvortrag mit Nichtwissen zu bestreiten, wenn sich die primär behaupteten Vorgänge in der Wissenssphäre der Gegenpartei zugetragen haben (sog. sekundäre Darlegungslast).

Das Landgericht Oldenburg (Beschluss vom 08.07.2019 - 6 O 3426/18):

   Das Prozessrecht strebt trotz des Beibringungsgrundsatzes an, möglichst über den wahren Sachverhalt zu entscheiden und nicht über einen fiktiven. Dies wird bereits daran deutlich, dass die Parteien der Wahrheitspflicht unterliegen, § 138 Abs. 1 ZPO, was sich selbstredend auch auf die Beklagtenseite im Rahmen ihrer Erklärungspflicht nach § 138 Abs. 2 ZPO bezieht.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Zivilprozess

Aktivlegitimation

Beweislast - Darlegungslast

Substantiierungspflicht - Klagevortrag - Schlüssigkeit

Rechtsprechung zum Themenkomplex „Schummelsoftware“ - Diesel-Abgasskandal

Stichwörter zum Thema Autokaufrecht

Sekundäre Darlegungslast im Zivilprozess

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Allgemeines:


OLG Düsseldorf v. 17.03.2017:
Der Käufer kann in Einzelfällen gehalten sein, nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast Vortrag zu seinem Umgang mit der Sache nach Gefahrübergang zu halten, da es sich um Sachverhalte aus der persönlichen Sphäre einer Partei (des Käufers) handelt, in die die andere Partei (der Verkäufer) naturgemäß in aller Regel keinen Einblick hat.

LG Schweinfurt v. 02.02.2018:
Den Prozessgegner der primär darlegungsbelasteten Partei trifft in der Regel eine sekundäre Darlegungslast, wenn die primär darlegungsbelastete Partei keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Umstände und auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachverhaltsaufklärung hat, während dem Prozessgegner nähere Angaben dazu ohne Weiteres möglich und zumutbar sind.

LG Mönchengladbach v. 19.12.2018:
Grundsätzlich darf es einer Partei nicht verwehrt werden, eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Punkte zu verlangen, über die sie selbst kein zuverlässiges Wissen besitzt und auch nicht erlangen kann. Sie kann deshalb genötigt sein, eine von ihr nur vermutete Tatsache zu behaupten und unter Beweis zu stellen. Unzulässig wird ein solches Vorgehen aber dort, wo die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Vermutungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (vgl. BGH NJW-RR 2015, 829).

LG Arnsberg v. 16.01.2019:
Die sekundäre Darlegungslast kommt zum Tragen, wenn die primär darlegungsbelastete Partei außerhalb des von ihr vorzutragenden Geschehensablaufs steht und ihr eine nähere Substantiierung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während der Prozessgegner alle wesentlichen Tatsachen kennt oder unschwer in Erfahrung bringen kann und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen.
LG Stuttgart v. 17.01.2019:
Dem Hersteller obliegt eine sekundäre Darlegungslast bezüglich der Kenntnis des Vorstands vom Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung.

LG Potsdam v. 29.05.2019:
Zwar setzt die Haftung einer juristischen Person aus § 826 BGB in Verbindung mit § 31 BGB voraus, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne des § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB verwirklicht hat. Davon ist aber für die hier zu treffende Entscheidung auszugehen. Denn die Beklagte ist ihrer sekundären Darlegungslast zu der Frage, welches ihrer Organe Kenntnis von der Manipulation der Motorsteuerungssoftware hatte und das Inverkehrbringen entsprechend ausgerüsteter Motoren veranlasst hat, trotz Hinweises der Klägerseite hierauf nicht nachgekommen. Die Nichterfüllung der sekundären Darlegungslast der Beklagten hat zur Folge, dass davon auszugehen ist, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter alle Elemente des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 826 BGB verwirklicht hat.

LG Erfurt v. 14.06.2019:
Zwar setzt die Haftung einer juristischen Person aus § 826 BGB in Verbindung mit § 31 BGB voraus, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne des § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB verwirklicht hat (vgl. BGH, U. v. 28.06.2016 – VI ZR 536/15 –, juris, Rn. 13). Davon ist aber auszugehen. wenn eine Patei ihrer sekundären Darlegungslast zu der Frage, welches ihrer Organe Kenntnis von der Manipulation der Motorsteuerungssoftware hatte und das Inverkehrbringen entsprechend ausgerüsteter Motoren veranlasst hat, nicht einmal ansatzweise nachgekommen ist.

LG Oldenburg v. 08.07.2019:
Das Prozessrecht strebt trotz des Beibringungsgrundsatzes an, möglichst über den wahren Sachverhalt zu entscheiden und nicht über einen fiktiven. Dies wird bereits daran deutlich, dass die Parteien der Wahrheitspflicht unterliegen, § 138 Abs. 1 ZPO, was sich selbstredend auch auf die Beklagtenseite im Rahmen ihrer Erklärungspflicht nach § 138 Abs. 2 ZPO bezieht.

OLG Karlsruhe v. 18.07.2019:
Verteidigt sich eine Beklagte gegen schlüssigen Klägervortrag zum subjektiven Tatbestand des § 826 BGB lediglich damit,
   „nach dem aktuellen Ermittlungsstand lägen keine Erkenntnisse dafür vor, dass Vorstandsmitglieder im aktienrechtlichen Sinne an der Entwicklung der Software beteiligt waren oder die Entwicklung oder Verwendung der Software … seinerzeit in Auftrag gegeben oder gebilligt

hätten, liegt darin ein unzulässiges Bestreiten mit Nichtwissen gemäß § 138 Abs. 4 ZPO. Dies führt dazu, dass der klägerische Sachvortrag gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden gilt, ohne dass es auf die Grundsätze der sekundären Darlegungslast ankommt.

BGH v. 04.05.2021:
Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte.

OLG Hamm v. 11.06.2021:
Genügt der mittelbare Besitzer als Unfallgeschädigter bei einfachem Bestreiten seiner Eigentümerstellung durch den Schädiger seiner sekundären Darlegungslast, indem er zu den Umständen seines Besitz- und Eigentumserwerbs konkret und schlüssig vorträgt, ist es im Hinblick auf die Vermutung des § 1006 Abs. 3, Abs. 1 Satz 1 BGB am Schädiger, gemäß § 292 ZPO den Beweis des Gegenteils zu führen, was hinreichenden Tatsachenvortrag und Beweisantritt erfordert (in Abgrenzung zu OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2021 - 7 U 9/21, Ls. 1).

OLG Nürnberg v. 28.10.2022:
Zur sekundären Darlegungslast des Fahrzeugherstellers bei behaupteter unzulässiger Abschalteinrichtung

Landgericht München v. 29.04.2022:
Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei EA 189-Motor; sekundäre Darlegungslast des Herstellers

Landgericht Augsburg v. 11.04.2022:
Unsubstantiierter Vortrag zu unzulässigen Abschalteinrichtungen; keine sekundäre Darlegungslast ohne greifbare Anhaltspunkte

Landgericht München v. 02.11.2021:
Zur fehlenden Substantiierung einer Manipulationssoftware im Abgasskandal und der sekundären Darlegungslast

OLG München v. 01.06.2022:
Zur Substantiierung von Klagen im Diesel-Abgasskandal bei unzulässigen Abschalteinrichtungen und zur sekundären Darlegungslast

BGH v. 27.10.2022:
Sekundäre Darlegungslast bei Kenntnis von Abschalteinrichtungen in Diesel-Fällen

Landgericht Duisburg v. 24.05.2023:
Anforderungen an den Klägervortrag im Abgasskandal; Keine sekundäre Darlegungslast bei pauschalen Behauptungen

OLG München v. 15.12.2021:
Zur Substantiierung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal bei fehlendem KBA-Rückruf und sekundärer Darlegungslast

OLG München v. 21.04.2021:
Abweisung von Dieselgate-Klage: Keine sekundäre Darlegungslast des Herstellers ohne schlüssigen Vortrag zu Sittenwidrigkeit

OLG München v. 19.04.2021:
Dieselskandal: Keine sekundäre Darlegungslast der Tochtergesellschaft für Kenntnis von Manipulationen der Muttergesellschaft ohne konkrete Anhaltspunkte.

Landgericht Mönchengladbach v. 14.08.2020:
Zum Schadensersatzanspruch im Dieselskandal bei sittenwidriger Täuschung und sekundärer Darlegungslast des Herstellers

OLG Celle v. 09.07.2026:
Zur sekundären Darlegungslast des Unternehmers bei der Angemessenheit der Nacherfüllungsfrist im Verbrauchsgüterkauf eines Kfz

OLG Köln v. 16.12.2021:
Anforderungen an den substantiierten Vortrag zur unzulässigen Abschalteinrichtung im Dieselskandal und sekundäre Darlegungslast des Herstellers

Landgericht Bielefeld v. 16.11.2021:
Anforderungen an die Darlegung einer fachgerechten und vollständigen Vorschadenreparatur bei erneuter Beschädigung im selben Bereich

Landgericht Ingolstadt v. 23.12.2022:
Anforderungen an den Sachvortrag bei behaupteten illegalen Abschalteinrichtungen und Thermofenstern im EA288-Motor.

Landgericht Ingolstadt v. 03.12.2021:
Anforderungen an den Sachvortrag bei behaupteter unzulässiger Abschalteinrichtung im EA 288 Motor

BGH v. 29.02.2024:
Zur Darlegungslast des Klägers für Sittenwidrigkeit und Vorsatz bei Thermofenstern und unzureichender Harnstoffeinspritzung

Landgericht Köln v. 05.01.2023:
Abgasskandal: Darlegungs- und Beweislast für unzulässige Abschalteinrichtung bei Nachfolgemotor

Landgericht Aachen v. 08.12.2022:
Anforderungen an den Sachvortrag bei behaupteter Abgasmanipulationssoftware im Abgasskandal (EA288)

OLG München v. 19.07.2021:
Zur Substantiierungspflicht von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal wegen Thermofenster

OLG Düsseldorf v. 20.08.2020:
Zur Substantiierungspflicht bei behaupteter Manipulationssoftware im Dieselskandal ohne offizielle Betroffenheit

Landgericht Bonn v. 03.05.2021:
Zur Substantiierungspflicht bei Behauptungen über unzulässige Abschaltvorrichtungen im Abgassystem eines Fahrzeugs

OLG Köln v. 04.06.2018:
Zur Darlegungs- und Beweislast bei Vorschäden und Schadensüberlagerung am Fahrzeug

OLG Hamm v. 28.03.2018:
Zur Darlegungslast des Geschädigten bei Vorschäden im deckungsgleichen Bereich und deren Reparatur

Amtsgericht Düsseldorf v. 01.04.2016:
Zur Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung bei Bestreiten mit Nichtwissen nach Verkehrsunfallschaden

OLG Hamm v. 01.06.2022:
Sekundäre Darlegungslast des Herstellers bei sittenwidriger Schädigung durch Abschalteinrichtungen (Thermofenster, Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung)

OLG Köln v. 22.12.2021:
Zur sekundären Darlegungslast eines Fahrzeugherstellers im Diesel-Skandal bei fehlender Motorenentwicklungskompetenz

OLG Düsseldorf v. 16.09.2021:
Zur sekundären Darlegungslast der Beklagten bei substantiiertem Vortrag zu unzulässiger Abschalteinrichtung im Motor EA 288

OLG Hamm v. 14.09.2021:
Zur Substantiierung von Behauptungen über unzulässige Abschalteinrichtungen und Sittenwidrigkeit im Dieselskandal

OLG Hamm v. 22.04.2021:
Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast bei Kenntnis des Vorstands von unzulässigen Abschalteinrichtungen

OLG Köln v. 13.01.2021:
Zur Sittenwidrigkeit des Inverkehrbringens eines Fahrzeugs mit 'Thermofenster' und Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast

OLG Hamm v. 10.12.2020:
Schadensersatzanspruch im Abgasskandal gegen Motor- und Fahrzeughersteller bei unzulässiger Abschalteinrichtung

OLG Köln v. 05.11.2020:
Zur sekundären Darlegungslast des Herstellers bei unzulässigen Abschalteinrichtungen und unvollständiger Offenlegung von KBA-Rückrufbescheiden

OLG Hamm v. 04.02.2022:
Zur Darlegungs- und Beweislast bei deckungsgleichen Vorschäden nach Verkehrsunfall

Landgericht Dortmund v. 16.09.2021:
Anforderungen an die Darlegung von Vorschäden und deren Reparatur bei der Geltendmachung von Unfallschäden

Landgericht Würzburg v. 09.03.2021:
Darlegungs- und Beweislast für illegale Abschalteinrichtung; Schadensersatzansprüche bei Gebrauchtwagenkauf

BGH v. 12.09.2022:
Zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für das vom beklagten Hersteller nach §§ 826, 852 Satz 1, § 818 Abs. 1 BGB Erlangte in einem sogenannten "Dieselfa

OLG Hamm v. 08.04.2016:
Zur Darlegung eines Fahrzeugschadens bei erheblichem Vorschaden: Anforderungen an die Substantiierung der Vorschadenreparatur

OLG Hamm v. 13.06.2022:
Zur Darlegungslast für das bewusste Einsetzen einer unzulässigen Abschalteinrichtung nach § 826 BGB

OLG Hamm v. 17.01.2022:
Zur Darlegungslast von Dieselgate-Schadensersatzansprüchen bei Audi Q5 (Euro 5) und Thermofenster

OLG Köln v. 22.09.2021:
Anforderungen an die Substantiierung von Klagen im Abgasskandal bei EA 288-Motoren

OLG Hamm v. 14.09.2021:
Zur Darlegungs- und Beweislast für sittenwidriges Verhalten bei parameterabhängiger Abgasrückführung und fehlender Prüfstandserkennung

Landgericht Wuppertal v. 22.08.2022:
Dieselgate: Sittenwidrigkeit des Herstellers und sekundäre Darlegungslast bei Kenntnis des Vorstands

Landgericht Essen v. 11.02.2022:
Sittenwidrige Schädigung durch unzulässige Abschalteinrichtung; sekundäre Darlegungslast des Herstellers

BGH v. 21.12.2021:
Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers nach §§ 826, 31 BGB und sekundärer Darlegungslast im Dieselskandal

OLG Hamm v. 13.05.2020:
Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal und der sekundären Darlegungslast des Klägers

Landgericht Aachen v. 18.07.2019:
Haftung des Fahrzeugherstellers im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung; sekundäre Darlegungslast des Herstellers

Landgericht Kleve v. 10.05.2019:
Sittenwidrige Schädigung durch Motorenhersteller im Abgasskandal (EA189); sekundäre Darlegungslast des Herstellers

OLG Köln v. 18.10.2013:
Beweislast bei fingierten Verkehrsunfällen; inkompatible Schäden und sekundäre Darlegungslast.

OLG Hamm v. 11.10.2013:
Zur sekundären Darlegungslast beim Eigentumsnachweis eines Unfallfahrzeugs und der Vermutung des § 1006 BGB

OLG Hamm v. 15.09.2008:
Sekundäre Darlegungslast des Frachtführers bei Lieferfristüberschreitung nach CMR; Ersatzfähigkeit von Luftfrachtkosten als Schaden

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