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Das Landgericht Bonn verurteilte die Beklagte im Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des manipulierten Fahrzeugs. Zudem wurde festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |