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Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch die Beklagte ist nicht anzunehmen, wenn ein Schadensersatzanspruch auf ein sogenanntes Thermofenster gestützt wird. Anders als die ursprüngliche Motorsteuerungssoftware beim Dieselmotor EA189 wird eine zum Thermofenster eingesetzte Software unabhängig davon tätig, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand ist oder nicht. Das EU-Recht (Art. 5 Abs. 2 EG VO 715/2007) lässt zudem jedenfalls vertretbar das Verständnis zu, dass Argumente des Motorschutzes ein solches Thermofenster erlauben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |