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Im Rahmen des Abgasskandals wurde festgestellt, dass ein Audi Q5 3.0 TDI EU6 unzulässige Abschalteinrichtungen in Form eines 'Thermofensters' und spezifischer 'Aufheizstrategien' (A, B, C) aufweist. Diese Strategien sorgen dafür, dass die Stickoxidgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, nicht jedoch im realen Fahrbetrieb, was zu einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt führte. Der Beklagten wurde daher zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |