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Das Landgericht Wuppertal wies eine Schadensersatzklage im Dieselskandal wegen Verjährung ab, da der Kläger spätestens Ende 2015 Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt haben müsste. Das OLG Düsseldorf hat dieses Urteil auf die Berufung des Klägers teilweise abgeändert und die Beklagte zur Zahlung von 1.000,00 € nebst Zinsen verurteilt, die Klage im Übrigen jedoch abgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |