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Zur Auslegung einer Klausel über den Nachweis erforderlicher Reparaturkosten "durch eine Rechnung" (hier AKB A.2.5.3.1 Buchst. a). Die im Streitfall vorgelegte Rechnung über "die Reparaturkosten laut Gutachten X zum Festpreis" genügt nicht. Zusatz: Nach dem Gutachten waren verschiedene Arbeiten erforderlich zu einem genannten Gesamtpreis von über 12.000 EUR. (Leitsätze des Gerichts) |