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Ein Betrug durch Täuschung über die Unfallfreiheit eines Fahrzeugs liegt vor, wenn ein Fahrzeug mit einem wirtschaftlichen Totalschaden verkauft wird, während im Kaufvertrag das Fehlen von Unfallschäden oder lediglich geringfügige, nachlackierte Beschädigungen angegeben werden. Die Vorlage eines Fotos, das nicht annähernd die tatsächlichen Unfallschäden und den wirtschaftlichen Totalschaden wiedergibt, schließt die Täuschung nicht aus. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |