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Das Landgericht Bonn verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal. Der Kläger hatte geltend gemacht, dass die Beklagte durch den Einbau verschiedener unzulässiger Abschalteinrichtungen (Fahrkurvenerkennung und Thermofenster) in verbotener Weise Einfluss auf das Emissionsverhalten des Motors EA288 genommen und dadurch vorsätzlich sittenwidrig gehandelt habe. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |