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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Pkw zu zahlen. Der Anspruch rührt aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung der Beklagten im Zusammenhang mit dem Abgasskandal her, da im Fahrzeug ein sogenanntes Thermofenster und eine Aufwärmstrategie als unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |