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Das Landgericht Münster hat die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 20.589,90 € nebst Zinsen Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe eines VW Sharan II 2.0 TDI verurteilt. Der Kläger machte Ansprüche im Zusammenhang mit dem sog. Diesel-Abgasskandal geltend, da das Fahrzeug mit einer manipulierten Motorsoftware des Typs EA 189 versehen war, die im behördlichen Prüfverfahren die Stickstoff-Emissionswerte optimierte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |