|
Das OLG Hamm hat die Berufung der Beklagten gegen die erstinstanzliche Verurteilung wegen Schadensersatzansprüchen im sogenannten Dieselabgasskandal zurückgewiesen. Streitgegenstand waren Ansprüche aufgrund eines Kaufvertrags über einen Gebrauchtwagen, der nach Behauptung der Klägerin von einer unzulässigen Abschalteinrichtung und einem Thermofenster betroffen ist und nicht den geltenden Abgasnormen entsprach. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |