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Ein Fahrzeughersteller ist im Dieselskandal zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet, wenn er Fahrzeuge mit einer illegalen Programmierung der Motorsteuerung zur Manipulation der Abgaswerte in Verkehr bringt. Dies ist als sittenwidriges Verhalten gemäß § 826 BGB einzustufen, insbesondere wenn die Installation der Abschalteinrichtung mit Wissen und Wollen eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder erfolgte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |