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Das Landgericht Bonn verurteilte die Angeklagten wegen Computerbetruges in mehreren Fällen, teils in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, sowie wegen versuchten Computerbetruges und Betruges. Die Taten wurden mittels einer Masche begangen, bei der Waren über Onlineshops unter Verwendung von Falschpersonalien bestellt und die Pakete unter Vorlage manipulierter Ausweisdokumente abgefangen wurden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |