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Das OLG Hamm hat im Rahmen des „Diesel-Abgas-Skandals“ einen deliktischen Schadensersatzanspruch des Klägers gegen die Beklagten wegen arglistiger Täuschung und sittenwidriger Schädigung durch das Inverkehrbringen eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Motors bejaht. Die Beklagten wurden zur Zahlung von Schadensersatz Zug-um-Zug gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |