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Ein Fahrzeug, das mit einer Software ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß im Prüfstandbetrieb reduziert, während im herkömmlichen Straßenverkehr die Grenzwerte der Euro 5-Norm nicht eingehalten werden, ist mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 II der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 versehen. Dies kann eine vorsätzliche sittenwidrige Täuschung der Fahrzeughersteller begründen, die zum Abschluss eines wirtschaftlich nachteiligen Kaufvertrags führt und Schadensersatzansprüche des Käufers rechtfertigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |