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Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es nach seinem Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Nach dem Urteil des BGH vom 25.05.2020 steht fest, dass das Inverkehrbringen von Fahrzeugen, die aufgrund einer im Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung im eigenen Kosten- und Gewinninteresse und durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA mit einer Motorsteuerungssoftware ausgestattet sind, die bewusst und gewollt so programmiert ist, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung darstellt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |