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Das Landgericht Aachen verurteilte den Angeklagten A wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Der Angeklagte B wurde wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Im Rahmen der Strafzumessung wurden auch frühere Verurteilungen des Angeklagten A, darunter wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, berücksichtigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |