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Ein Fahrzeughersteller kann wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr bringt, die den Stickoxidausstoß im Prüfstandbetrieb reduziert, im herkömmlichen Straßenverkehr jedoch nicht, und dadurch den Käufer zum Abschluss eines wirtschaftlich nachteiligen Kaufvertrags veranlasst. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |