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Ist ein bei Bauarbeiten entstandener Kabelgraben in einem asphaltierten Gehweg lediglich mit Sand und Schotter verfüllt worden und hat sich im verfüllten Bereich eine in Gehrichtung verlaufende 4 cm hohe Kante gebildet, kann dies eine abhilfebedürftige Gefahrenstelle darstellen. Ist der Bereich nach Abschluss der Bauarbeiten nicht durch Schilder oder Warnhinweise gekennzeichnet, muss ein Fußgänger regelmäßig nicht davon ausgehen, dass er einen Baustellenbereich mit einem erhöhten Gefahrenpotential betritt. Ist dem Verkehrssicherungspflichtigen bekannt, dass sich in dem Bereich durch Witterungseinflüsse innerhalb kurzer Zeit Unebenheiten entwickeln können, ist er gehalten, die Stelle in kurzen zeitlichen Intervallen zu kontrollieren oder andere zumutbare Maßnahmen - wie z.B. ein Verfüllen mit Kaltasphalt - zu ergreifen, die das kurzfristige Entstehen einer Gefahrenstelle verhindern oder vor ihr warnen. (Leitsätze des Gerichts) |