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Für Fahrzeuge mit einem Motor F existiert kein amtlicher Rückruf des KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Vielmehr stellte das KBA hinsichtlich des streitgegenständlichen Motors nach entsprechender Überprüfung fest, dass keine Abschalteinrichtungen zum Einsatz kämen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |