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Das OLG Hamm hat im Rahmen eines deliktischen Schadensersatzanspruchs im Diesel-Abgasskandal die Berufung des Klägers, der sich gegen einen Abzug für den Wert seiner Nutzung des Fahrzeugs wandte, zurückgewiesen. Damit wurde der Nutzungswertersatz bei der Schadensberechnung berücksichtigt, was zu einer Reduzierung des an den Kläger zu zahlenden Betrages führte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |