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Ein Käufer eines vom sog. VW-Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagens hat gegen den Pkw-Hersteller einen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 826, 31 BGB in Höhe des aufgewandten Kaufpreises abzüglich des Ersatzes für die erlangten Gebrauchsvorteile Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs, wenn der Hersteller dem Käufer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |