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Ein Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages abzüglich eines Vorteilsausgleichs für gezogene Nutzungen steht dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Gebrauchtfahrzeugs gemäß § 826 BGB i. V. m. § 31 BGB analog zu. Die schädigende Handlung der Beklagten liegt in der Entwicklung, Produktion und dem Inverkehrbringen von Dieselmotoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das Verschweigen des Einsatzes dieser Software ist als sittenwidrig zu bewerten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |