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Im Rahmen des Diesel-Abgasskandals kann ein Käufer eines manipulierten Fahrzeugs Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung gegen den Fahrzeughersteller geltend machen. Eine unzulässige Abschalteinrichtung, die im Prüfstandbetrieb die Abgaswerte einhält, im realen Straßenverkehr jedoch nicht, stellt eine solche Täuschung dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |