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Ein Schadensersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung besteht, wenn in einem Dieselmotor unzulässige Abschalteinrichtungen wie eine Prüfstanderkennung, ein Thermofenster oder eine Manipulation des T3-Katalysators verbaut sind. Der Anspruch umfasst die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |