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Das Landgericht Mönchengladbach wies eine Klage auf Schadensersatz im VW-Abgasskandal ab. Streitig war unter anderem die Verjährung der Ansprüche, wobei der Kläger geltend machte, die verspätete Klagezustellung sei nicht von ihm zu verantworten gewesen, da die Vorschussrechnung nicht zeitnah bei ihm oder seinen Prozessbevollmächtigten eingegangen sei und der Gerichtskostenvorschuss unmittelbar nach Kenntnis eingezahlt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |